Qualitätsstandards

Qualitätsanforderungen für das Anti-Aggressivitäts-Training (AAT®) und das Coolnesstraining (CT®)

  1. Das AAT® ist im Bereich der tertiären Prävention bei der Bewährung-und Jugendgerichtshilfe, beim § 10 JGG und in den unterschiedlichsten Formen des Strafvollzuges anzusiedeln. Diese sekundäre Motivation und eine spannende Trainingsgestaltung beim Probanden sollen innerhalb von 4 Wochen in eine primäre Teilnehmermotivation verändert werden.
  2. Das CT® wird im Bereich der sekundären Prävention angewandt und setzt in Schule, Streetwork und Jugendhilfe auf freiwillige Teilnahme.  
  3. Die Zielgruppe umfasst Menschen, die sich gerne und häufig schlagen und Spaß an der Gewalt haben, z.B., Hooligans, Skin-Heads, schul-und stadtbekannte „Schläger“. Sie müssen kognitiv und sprachlich dem Programm folgen können. Diese Trainingsprogramme sind nicht geeignet für Jugendliche mit Persönlichkeitsstörungen, für Mitglieder der organisierten Kriminalität  und für suizid gefährdete Kinder- und Jugendliche.
  4. Der zeitliche Rahmen im AAT® umfasst 24 Sitzungen mit jeweils 3 Stunden pro Sitzung bei einer Gruppengröße von 5-10 Teilnehmern. Im CT® kann der zeitliche Rahmen individuell den Bedürfnissen der Gruppe von mehrtägigen Trainings bis hin zu Langzeittrainings gestaltet werden.
  5. Die Gruppenleitung umfasst in der Regel zwei MitarbeiterInnen mit abgeschlossenem Hochschulstudium in sozialer Arbeit, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft, Psychologie oder Kriminologie, davon mind. einer davon mit qualifizierter Zusatzausbildung zum/zur Anti-Aggressivitäts-TrainerIn®, inklusive Selbsterfahrung auf dem „heißen Stuhl“.
  6. Der Trainingseinstieg umfasst die Motivationsarbeit durch Tätergespräche und erlebnispädagogisches „Locken“, sowie eine spannende, konfrontative Gesprächsführung und Sitzungsgestaltung, z.B. mit Co-Trainern (Ex-Schläger, friedfertige Kampfsportler)
  7. Die Trainingsinhalte umfassen folgende Eckpfeiler:
    • Einzelinterviews (teilweise im Beisein der Gruppe)
    • Analyse der Aggressivitätsauslöser und Gewaltrechtfertigungen
    • Tatkonfrontation und Provokationstests auf dem „heißen Stuhl“
    • Opferbriefe, Opferfilme und Opferaufsätze zur Einmassierung des Opferleids (Redl 1974)
    • Distanzierungsbrief zur Gewalt an die gewaltverherrlichende Clique
  8. Bei den Schlussequenzen der Konfrontationssitzungen ist besonders zu beachten: eine Nachbereitung mit den Elementen Entspannung und Reflexion ist unverzichtbar.
  9. AAT®/CT® folgen einem optimistischen Menschenbild: den Täter mögen und annehmen, bei einer gleichzeitigen konsequenten Ablehnung seiner Gewaltbereitschaft.